Unser Parcours befindet sich zu großen Teilen in einem Waldgebiet. Wir bitten die Besucher des Disc Golf Parcours „Lichte Kammer“ daher um folgende Verhaltensregeln, um für allen Beteiligten ein angenehmes Erlebnis zu ermöglichen.

Weitere Informationen können der Webseite des Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen entnommen werden.

Der Wald, in dem sich der Disc Golf Parcours „Lichte Kammer“ befindet, ist Privatbesitz. Bitte respektiert diesen Eigentum.

Respektiert Tiere und Pflanzen.

Respektiert Förster*innen und und folgt deren Anweisungen.

Respektiert andere Waldbesucher*innen.

Nehmt Rücksicht auf Waldarbeiter*innen.

Hinterlasst bitte keinen Müll oder Essensreste im Wald. Vorgefundene Abfälle dürfen gerne mitentsorgt werden.


Allgemeine gesetzliche Regelungen

1. Das Betreten des Waldes geschieht auf eigene Gefahr. Waldtypische Gefahren, wie herunterfallende Äst, aber auch ein umstürzender Baum, gehören zu den natürlichen „waldtypischen“ Gefahren.

2. Vom 1. März bis 31. Oktober ist das Rauchen im Wald verboten. Feuer machen ist ganzjährig im und weniger als 100 Meter vom Waldrand entfernt verboten (ausgenommen sind genehmigte Feuerstellen). Die meisten Waldbrände in NRW gibt es im Frühjahr, durch menschliches Fehlverhalten.

3. Bitte Waldwege nicht zuparken. Wenn notwendig z.B. Rettungseinsatz oder Waldbrand, hat der Wald Vorrang und Ihr Auto im besten Fall eine Delle.

4. Wer darf rein? Fußgänger, Radfahrer, Krankenfahrstühle und Reiter auf ausgewiesenen Wegen. Wer muss draußen bleiben? Kraftfahrzeuge aller Art, auch Motocross-Motoräder und QUAD´s.

5. Campen ist nicht erlaubt.

6. Beispiel: Gerade im Frühjahr und Sommer sitzt, steht und liegt der Nachwuchs unserer heimischen Tiere oft nur wenige Meter neben dem Waldweg und ist eine leichte Beute. Bitte halten Sie daher Ihren Hund abseits der Wege an der Leine und in Naturschutzgebieten auch auf den Wegen.

7. Wildtiere reagieren gerade in der Brut- und Setzzeit sehr sensibel auf Störungen. Dann dreht sich alles um den Nachwuchs. Einige Arten sind so sensibel, dass Sie Ihre Nester bei Störungen aufgeben. Seien Sie im Frühjahr daher besonders Rücksichtsvoll und bleiben auf den Wegen.

8. Ein Strauß für zu Haus: Beeren, Blumen, Pilze, Kräuter und Äste u.a. dürfen nur in „Handstraußgröße“ mitgenommen werden.

9. Abseits der Wege: Zu Fuß ok, mit dem Fahrrad verboten.

10. Im Naturschutzgebiet: Wege (auch zu Fuß) nicht verlassen und pflücken Sie zum Schutz der Natur keine Pflanzen

11. Das Einzige was im Wald bleiben darf, ist der Stress: Alles andere, vor allem Abfall, entsorgen Sie bitte am nächsten Abfalleimer oder zu Hause.

12. Jagdliche Einrichtungen, wie z.B. Hochsitze dürfen nicht betreten werden, auch wenn es noch so verlockend ist Unfallgefahr!

13. Holzstapel, sogenannte Polter nicht betreten: Unfall- und Lebensgefahr! Die Stämme wiegen oft mehr als eine Tonne und können ins Rutschen kommen.

Quelle: Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen